Herzlich Willkommen im ersten digitalen Nachschlagewerk zum Demografischen Wandel in Deutschland.
Arbeitnehmende entscheiden künftig, wo sie wie arbeiten wollen
Deutschland sucht Fachkräfte. Wer das bezweifelt, der sollte ein-mal die Tageszeitungen aufschlagen. Selbst im Einzelhandel sei der Fachkräftebedarf spürbar angekommen, heißt es erstaunt im ‚Kölner Stadt-Anzeiger‘ am 20. Januar 2020. Alle scheinen überrascht. Doch man nennt das demografischer Wandel. Und der steht seit drei Jahrzehnten auf der politischen Agenda – mal mehr, mal weniger.
Zugegeben: die meisten Menschen verstehen darunter nur das Älterwerden sowie den steigenden Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung. Dabei verstehen wir auch die Tatsache, dass seit 1964 stetig weniger Kinder geboren sind, darunter, ebenso wie die Tatsache, dass die Zusammensetzung unserer Gesellschaft durch Zuwanderung immer vielfältiger geworden ist. 25,5 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung hatten Ende 2018 einen sogenannten Migrationshintergrund. Das sind 20,8 Millionen Menschen, ein Fünftel der in Deutschland lebenden Menschen.
Doch während wir zum Beispiel die Zuwanderung der letzten acht Jahre nicht vorhersehen konnten, war die Entwicklung der Geburten seit vielen Jahr(zehnt)en absehbar. Und damit war auch der Fachkräftebedarf vorhersehbar. Denn 1964 erblickten auf deutschem Boden noch 1.357.304 Kinder die Welt. Nach geltendem Rentenrecht werden sie 2031 ihren verdienten Ruhestand antreten. Dann wird der Geburtenjahrgang 2013 gerade 18 Jahre alt und steht dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung. Das waren 682.069 Kinder. Mit anderen Worten: 2031 kann nur jeder zweite von den 1964 Geborenen eingenommene Arbeitsplatz wieder besetzt werden. Die andere Hälfte ist nicht mehr da. Wieso kommt das bloß so überraschend für die Elite in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft?
Dabei verlassen schon heute den deutschen Arbeitsmarkt altersbedingt mehr Menschen als neu in ihn hinein wachsen. Experten beziffern diese Lücke auf 250.000 bis 300.000 Menschen pro Jahr. Allein der Freistaat Sachsen muss bis 2030 alterungsbedingt rund 327.000 Menschen gewinnen, die als Fachkräfte freiwillig dorthin kommen sollen, wo manche Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihres Glaubens zumindest nicht gewollt werden.
Bereits im Januar 2011 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit eine Publikation mit dem Titel: „Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland“. Darin wird beschrieben, dass aus demografischen Gründen das Erwerbspersonenpotenzial dramatisch sinken wird. Zehn Handlungsfelder wurden identifiziert, mit denen dazu beigetragen werden könnte, den Fachkräftebedarf der Zukunft zu begegnen. Dazu zählten zum Beispiel die Handlungsfelder „Schulabgänger ohne Abschluss reduzieren“, „Ausbildungsabbrecher reduzieren“, „Studienabbrecher reduzieren“, „Menschen über 55“, „Frauen“, aber auch „Zuwanderung Fachkräfte steuern“. Knapp zehn Jahre später tritt zum 1. März 2020 ein Fachkräftezuwanderungsgesetz in Kraft. Doch wer sich zum Beispiel in der IT-Branche auf die IT-Fachkraft aus Indien freut, der wird schon durch den Umstand gebremst, dass es allein neun Monate dauern soll, bevor diese potenzielle Fachkraft ein Visumstermin in einem deutschen Konsulat bekommt. Am 16. Dezember 2019 veranstaltete die Bundesregierung daher erstmals einen eigenen Fachkräftegipfel. Es kam mal wieder alles plötzlich und überraschend. Dabei war eigentlich alles seit Jahren ganz klar absehbar.
Der vollständige Artikel ist barrierefrei und enthält insgesamt 18 DIN-A4 Seiten.
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