Integration
Kein (kommunales) Thema ist so emotional besetzt, wie das der Zuwanderung und der Integration der Zuwandernden. Deshalb erarbeite ich vor Ort zuerst eine gemeinsame Haltung zum Thema als wertebasiertes Fundament für die gemeinsame Integrationsarbeit.
Ende 2023 lebten rund 24,9 Millionen Menschen in Deutschland, die entweder ohne deutsche Staatsangehörigkeit geboren sind bzw. die mindestens einen Elternteil haben, der ohne deutsche Staatsangehörigkeit geboren ist. Das sind 29,7 Prozent der Gesamtbevölkerung (83,8 Millionen Menschen). Ohne diese Menschen kann eine gemeinsame Zukunft nicht gedacht werden.
Zurzeit wird darüber diskutiert, mehr Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu organisieren. Das Fachkräftezuwanderungsgesetz, das erlassen wurde, um dem demografisch bedingten Fachkräftebedarf der Zukunft entgegen zu wirken, erweist sich momentan nicht als erfolgreich. Neue Initiativen des Gesetzgebers stehen an. Doch: Deutschland braucht Fachkräfte, die Fachkräfte brauchen aber Deutschland nicht. Warum sollten sie kommen? Gerade werden erneut Arbeitskräfte gerufen, doch nicht bedacht, dass Menschen kommen werden.
Doch: Zuwanderung bedarf einer aktiven Integrationspolitik - auch kommunal. Das ist lang versäumt worden. Bereits 1955 schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Italien den ersten Gastarbeitervertrag. 51 Jahre später – 2006 – führte eine deutsche Bundeskanzlerin erstmals einen bundesweiten Integrationsgipfel durch. 2016 wurde ein Integrationsgesetz verabschiedet.
Heute ist Integration Chefsache. Deutschlands Zukunft hängt wesentlich davon ab, ob es gelingt, zugewanderte Menschen als Potenzial zu begreifen. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass der Fachkräftebedarf nur gelöst werden kann, wenn auch die Integration der zuwandernden Menschen vor Ort gelingt. Das setzt aber auch interkulturelle Kompetenz in den Führungsetagen der Unternehmen, Verbände und Verwaltungen voraus. Die Ausländerbörden der Kreise und kreisfreien Städte haben das in der Breite noch nicht verinnerlicht. Denn das Ausländerrecht ist in Deutschland noch immer in der Rubrik "Gefahrenabwehrrecht" eingeordnet.
Seit rund 15 Jahren begleite ich Kommunen, aber auch andere Akteure*innen, bei der Erstellung von Integrations-, Vielfalts- und Inklusionskonzepten. (Belege aus Solingen, Wiesbaden, Aschaffenburg oder Landau in der Pfalz lassen sich anführen.) Neben der Durchführung eines Integrationsworkshops oder der Moderation einer Integrationskonferenz biete ich Ihnen auch gern andere Dienstleistungen (Moderation, Texterstellung, Vortrag) zu diesem Themenkomplex an. Zahlreiche Modellprojekte im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und verschiedener Bundesländer (Hessen, Rheinland-Pfalz) fließen in diesen Erfahrungsschatz ein.